Gekippte, gedrehte oder schiefstehende Zähne stören nicht nur die Ästhetik, sondern erhöhen Kariesrisiko und Zahnfleischerkrankungen. Durch Zahnregulierungen erreichen Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene ein schönes und gesundes Gebiss. Hierfür kommen herausnehmbare, festsitzende sowie unsichtbare Zahnspangen zum Einsatz.
Herausnehmbare Zahnspangen
Abnehmbare Zahnspangen werden hauptsächlich bei Kindern und Jugendlichen angewandt, da sie sich besonders zur Behandlung von Fehlstellungen im Wechselgebiss eignen. Durch eine rechtzeitige Therapie kann späteren Zahnextraktionen oftmals vorgebeugt werden.
Festsitzende Zahnspangen
Festsitzende Zahnspangen (selbstligierende Brackets aus Keramik oder Metall) können die Zähne dreidimensional in die gewünschte Zahnstellung bewegen. Der Vorteil gegenüber anderen Methoden liegt in der kürzeren Behandlungszeit.
Unsichtbare Zahnspangen
Transparente Schienen (Aligner) bewegen die Zähne bei leichten Zahnstellungsfehlern schrittweise in die korrekte Position. Diese unauffälligen Kunststoffschienen ermöglichen eine unkomplizierte Mundhygiene, da sie herausnehmbar sind. Eine umfangreiche kieferorthopädische Diagnostik, gestützt durch moderne Computersoftware, ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.
Information zur Gratis-Zahnspange
Seit 1. Juli 2015 profitieren Kinder und Jugendliche mit erheblichen Zahn- und Kieferfehlstellungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der Gratis-Zahnspange.
Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange:
- Der Patient ist unter 18 Jahre alt, gesetzlich krankenversichert und wohnhaft in Österreich.
- Die Zähne weisen eine Fehlstellung des Schweregrades 4 oder 5 auf der fünfteiligen IOTN-Skala auf.
Die Gratis-Zahnspange ist ausschließlich bei kieferorthopädischen Vertragszahnärzten zur Gänze kostenlos.
Da unsere Ordination Vertragspartner der Kassen in der Kieferorthopädie ist, wird die kieferorthopädische Behandlung ohne finanziellen Selbstbehalt durchgeführt, sofern der Patient die Voraussetzungen für die Gratis-Zahnspange erfüllt.
Bei der Erstberatung werden der Schweregrad der Fehlstellung sowie der Anspruch auf eine Gratis-Zahnspange ermittelt.
Bei Schweregrad 1-3 besteht, so wie bisher, eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse.